Historisches von Alfons
Lenz, Uesslingen
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Historisches von
Alfons Lenz, Uesslingen
Bern. den
14. Mai 1897
Das
Post-& Eisenbahn-Departement
(Telegraphen-Abteilung)
der
schweizerischen Eidgenossenschaft
an
Herrn
Julius Sauter, Spezereihändler
Uesslingen
Wir
haben Sie unter heutigem Tage auf unbestimmte Zeit
zu
den in Artikel 4b des Bundesgesetzes betreffend das Telefon-
wesen
vom 27. Juni 1889 enthaltenen Anstellungs-Bedingungen
zum
Telephonisten der Gemeinde-Station
Uesslingen ernannt.
Wir
gewärtigen, dass Sie Ihre Amtspflichten nach Inhalt der
bestehenden
und noch zu erlassenden Vorschriften mit Treue,
Eifer
und Pünktlichkeit erfüllen.
Insbersondere
liegt Jhnen ob, das Depeschen- und Gesprächs-
geheimnis
gewissenhaft zu wahren und sich gegenüber dem
Publikum
in höflicher und zuvorkommender Weise zu benehmen.
Der
Austritt von Jhrer Seite kann nur auf dreimonatliche Voranzeige
hin
erfolgen.
Das Post- & Eisenbahn Departement
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